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MD-Portal

Sicherer elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenhäusern, gesetzlichen Krankenkassen und Medizinischen Diensten

Über das Online-Portal der Medizinischen Dienste – kurz MD-Portal – tauschen die Medizinischen Dienste, die Leistungserbringer und die gesetzlichen Krankenkassen elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungs- und Strukturprüfung aus. Das Online-Portal dient als Datenplattform für einen sicheren und medienbruchfreien Informationsaustausch. Sowohl die Medizinischen Dienste als auch die Leistungserbringer und Krankenkassen können auf das Portal zugreifen, um dort angeforderte Unterlagen, Anträge und Befunde in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Seit Januar 2021 verlangt das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) diesen elektronischen Datenaustausch. Zudem hat der Medizinische Dienst seit Januar 2024 für die Durchführung der Erörterung die für die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abrechnung die bei dem jeweiligen Krankenhaus erhobenen Daten und Unterlagen an die Krankenkasse zu übermitteln.

Die wichtigsten Fragen zu der Benutzung des MD-Portals finden Sie in unserem Informationsflyer.  

Die Systeme eines Medizinischen Dienstes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse kommunizieren nicht direkt miteinander, sondern übermitteln die erforderlichen Unterlagen zu einem Vorgang an das MD-Portal. Die jeweils andere Stelle kann diese Dokumente vorgangsbasiert von der Datenbank abrufen, in den eigenen Systemen verarbeiten und wiederum entsprechende Daten auf der Online-Plattform zu einem vorhandenen Vorgang bereitstellen. Mit dem MD-Portal wird der gesamte Prozessablauf mit seinen entsprechenden Geschäftsvorfällen vollständig digital abgewickelt.  

Eine detaillierte Dokumentation dieses Datenaustausches sowie weiterführende Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des GKV Spitzenverbands (Abrechnungprüfung / Datenübermittlung im Zuge des Erörterungsverfahrens an die Krankenkassen)  und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Leistungsumfang

  • Abbildung aller Geschäftsvorfälle (ab 01.07.2022) nach der Vereinbarung gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG über bundeseinheitliche Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen der gesamten zwischen Krankenhäusern und Medizinischen Diensten im Rahmen der Krankenhausabrechnungsprüfung ablaufenden Vorgänge (elektronische-Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung - eVV)
  • Abbildung des Geschäftsvorfalls (ab 01.01.2024) nach der Vereinbarung gemäß § 17c Absatz 2b Satz 8 KHG zur Übermittlung der beim Krankenhaus erhobenen Daten und Unterlagen durch die Medizinischen Dienste an die Krankenkasse für die Durchführung der Erörterung und für eine gerichtliche Überprüfung der Abrechnung (eUMD-VB) vom 04.12.2023 zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Medizinischen Dienst Bund
  • Umsetzung der Dokumentenklassifizierung nach den Vorgaben von Integration the Healthcare Enterprise (IHE)
  • Abbildung der elektronischen Vorgangsübermittlung über die Web-Oberfläche sowie über eine für alle beteiligten standarisierte API-Restschnittstelle
  • Zurverfügungsstellung von QS-, PreProd- und Produktivinstanzen
  • Unterstützung zur Abbildung der Strukturprüfung

Nutzen/Vorteile

  • Digitalisierung und Strukturierung der einzelnen Geschäftsvorfälle von der Prüfanzeige über Befundanforderungen und Begehungslisten bis zur Gutachtenübermittlung bzw. Ergebnismitteilung
  • Vermeidung von Medienbrüchen zur Übermittlung der in der Regel beidseitig digital vorliegenden Informationen
  • Einsparung von Zeit, Geld und Kapazitäten durch digitalen Versand
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Digitalen-Versorgungs-Gesetz bzw. Krankenhausfinanzierungsgesetzt
  • Kostenlose Nutzung, und ohne Lizenz- und Wartungskosten für die Leistungserbringer und gesetzlichen Krankenkassen
  • Kein Installationsaufwand dank Web-Technologie
  • Integration in vorhandene Systemlandschaften über Schnittstellen